Weingut Blankenhorn
Architektur-Studie Weingut
| Markgräflerland
Fertigstellung Studie 2015
BGF ca. 8.000 qm
Das Weingut Fritz Blankenhorn KG / Schliengen / Markgräflerland wurde 1847 mit dem Erwerb einer ehemaligen Poststation und Gasthauses durch den Winzer und Weinhändler Johann Friedrich Blankenhorn gegründet. Das in Form einer Hofanlage organisierte Weingut liegt im historischen Zentrum der Gemeinde Schliengen und erstreckt sich auf einem inselartigen Grundstück zwischen der Bundesstraße 3 und dem Hohlebach über eine Fläche von ca. 5.200 qm. Das Weingut wurde seit seiner Gründung über fünf Generationen stetig sowohl baulich als auch strukturell und weinbautechnisch von der Familie Blankenhorn zu einem der wenigen südbadischen VDP-Weingüter ausgebaut. Im Jahre 2014 übernahm Martin Männer das Weingut und entwickelte zusammen mit uns ein neues Produktions- und Weinbaukonzept das nicht nur den heutigen Weinbaustandards und seiner eigenen Philosophie Rechnung trägt, sondern auch Platz für weitere künftige Entwicklungen lässt.
Oberirdisch werden nahezu die Hälfte aller Bauwerke, in der Regel ehemalige Stallungen oder einfache Hallenkonstruktionen, abgebrochen, sofern sie nicht mehr genutzt werden können und/oder im Laufe der letzten Jahrzehnte sehr starke Schäden an ihren Tragstrukturen entstanden sind. Dreialte denkmalgeschützte Kelleranlagen werden erhalten, revitalisiert und durch große neue Kellerräume baulich zu einer Einheit zusammengeführt. Entlang des Hohlebachs entsteht im Westen einer von zwei Neubaukörpern. Er ergänzt das durch den Rückbau hier geöffnete Hofgut wieder zu einem vierseitig gefassten Hof und lässt gleichzeitig den bisher verbauten Zugang zum Bach zu. Der ca. 60 Meter lange Baukörper erhält eine massive Natursteinfassade die mit ihrer Materialität und Struktur die Materialität der ortstypischen Bruchsteinscheunen und Stallungen aufnimmt. Im Osten wird der riegelförmige Baukörper in seiner vorhandenen Form erweitert, schließt jedoch nicht mehr an das nördlich gelegene Gutshaus an. Das nördlich gelegene Gutshaus wird als Solitärbaukörper freigestellt und erhält seiner Bedeutung und Lage entsprechend mit den öffentlichen Funktionen Weinpräsentation, Verkostung und Verkauf wieder die angemessene Bedeutung des Repräsentationsgebäudes.